Ihre Fahrgastrechte
Schlichtungsstelle
Ihr Anliegen und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig. Ihre Anfragen werden von uns und unseren Partnern kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Dennoch kann es einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Die SWEG ist deshalb Mitglied der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr).
An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Kontakt:
söp – Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
https://schlichtung-reise-und-verkehr.de
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Mit Inkrafttreten der EG-Verordnung 1371/2007/EG am 03.12.2009 werden EU-weit einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr für alle Mitgliedsstaaten eingeführt,die für alle Eisenbahnunternehmen gelten. Die Regelungen der Verordnung haben in Deutschland bereits zum 29.07.2009 Gesetzeskraft erlangt.
Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr finden Sie in folgendem PDF-Dokument zum Download:
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Nationale Durchsetzungsstelle für den Eisenbahnverkehr:
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-400
www.eba.bund.de (inklusive Online-Beschwerdeformular)
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Ab dem 1. März 2013 ist eine neue EU-Verordnung zu den Verpflichtungen von Verkehrsunternehmen in Kraft getreten. Die Zusammenfassungen zur Verordnung stehen hier zum Download zur Verfügung. Beim Busfahrer steht die relevante Zusammenfassung zur Einsicht zur Verfügung.
Den vollständigen Verordnungstext erhalten Sie hier.
Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr finden Sie in folgenden PDF-Dokumenten zum Download:
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr gesamt