Compliance

Integrität. Verantwortung. Professionalität.

Wir, die SWEG als Landesverkehrsunternehmen, sind uns unserer Verantwortung und Vorbildfunktion bei der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien bewusst. Wir haben klare ethische Grundsätze, deshalb hat Compliance bei der SWEG höchste Priorität.

"Wenn Du einmal deine Werte kennst, ist es nicht schwer, Entscheidungen zu treffen."
Roy E. Disney (Mitbegründer der Walt Disney Company)

Unsere konzernweit gültige Compliance-Richtlinie bildet für alle Beschäftigten und Führungskräfte die Leitlinie zum integren Handeln. Die Compliance-Richtlinie soll daher den Umgang mit Regeln erleichtern und unseren Beschäftigten Orientierung und Rat bieten. Dies schafft Transparenz über unser stets integres und professionelles Handeln und führt zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, sowohl innerhalb des Konzerns als auch mit anderen Stakeholdern des Unternehmens.
 
Neben den definierten Verhaltensregeln ist die Möglichkeit einer persönlichen Beratung durch unsere Compliance-Abteilung ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Compliance-Maßnahmen.
 
Stabsbereich Legal & Compliance
E-Mail: compliance@sweg.de
Tel.: +49 7821 2702-26

Unsere Verantwortung: Die Lieferkettensorgfaltspflicht

Ab dem 01.01.2024 müssen Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten einhalten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten.

Unser Bekenntnis: Die Grundsatzerklärung

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen sowie alle Mitarbeitenden verpflichten sich, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette angemessen zu beachten und bei Verstößen den Betroffen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Diese Verpflichtung und das Bekenntnis zur Einhaltung der Vorschriften des LkSG haben wir in unserer Grundsatzerklärung festgehalten.

Download:
Grundsatzerklärung

Unsere Aufforderung: Der Verhaltenskodex für Lieferanten

Wir fordern von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der Regelungen unseres einheitlichen Verhaltenskodex für Lieferanten. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für unsere Geschäftsbeziehungen und verpflichtet Lieferanten, die definierten Grundsätze zu erfüllen und sich darum zu bemühen ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.

Download:
Verhaltenskodex für Lieferanten

Beschwerdeverfahren

Sollte es dennoch Hinweise zu Regel- und Rechtsverstößen geben, bietet die SWEG GmbH mehrere Möglichkeiten, diese in einem vertraulichen Rahmen kenntlich zu machen:

  • Persönliches Gespräch mit
    • einem Vorgesetzten
    • dem Compliance-Beauftragten
  • Anonymes Hinweisgebersystem iwhistle®
    Das Hinweisgebersystem ist für Beschäftigte, Lieferanten, Projektpartner, Kunden und sonstige Interessensgruppen zugänglich. Weitere Informationen zur Funktionsweise unseres Hinweisgebersystems finden Sie hier: https://sweg.iwhistle.de/

Für weitere Fragen rund um das Thema Compliance steht Ihnen unser Compliance- und Menschenrechtsbeauftragter zur Verfügung:

Christopher Delong
Stabsbereichsleiter Legal & Compliance
E-Mail: Christopher.Delong@sweg.de
Tel.: +49 7821 2702-26

Wir sind Teil der Mobilitätsmarke

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